(Quelle Bildschirmfoto) |
Das PDF zum Aargauer Gesetz!
Und der einfache, schlanke Artikel aus der Noseländischen Verfassung:
Art. 74
Raumplanung
1
Der König kann Grundsätze der Raumplanung festlegen
2
Die Landesvermessung kann Sache des Königs sein
3
Die bestehende Raumplanung scheint eine optimale Lösung darzustellen
4
Noseland soll unbebautes Land bleiben
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